Zunftbrüder in Not
Anlaufstelle
Die Meister, Zunftpfleger oder Beauftragte nehmen Anliegen von Zunftbrüdern, die in menschliche, familiäre und/oder wirtschaftliche Not geraten sind, auf unbürokratische und flexible Art entgegen und leiten diese an das Begleitteam Zunftbrüder in Not (ZBiN) des Fünfer-Ausschusses weiter. Zunft- und Gesellschaftsbrüder können sich auch direkt an das Begleitteam ZBiN wenden. |
Hilfeleistungen
Im besonderen geht es darum, in Not geratene Zunftbrüder anzuhören und deren (Familien-)Anliegen aufzunehmen um Soforthilfe zu leisten. Die Hilfeleistungen sind daher vor allem menschlicher Art, subsidiär auch in finanzieller Form. Bereits bestehende öffentliche Hilfsangebote sollen weder konkurrenziert noch ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. |
Vorgehen
Das Begleitteam kommt in der Regel alle zwei Monate zusammen. Der hilfesuchende Zunftbruder wird von einem Mitglied des Begleitteams innert 8 Tagen an neutralem Ort zu einer Besprechung eingeladen. Das Begleitteam entscheidet über zu treffende Massnahmen selbst und wird, unter Wahrung einer strikten Diskretion, dem zuständigen Meister vom Beschluss Kenntnis geben, sofern dies im Interesse der Sache liegt und der Betroffene dazu sein Einverständnis gibt. |
VORSITZ
lic.iur. Stefan Bruderer E.E. Gesellschaft zum Greifen Privat: Rebgasse 66, 4058 Basel Geschäft: Rheinsprung 16, 4001 Basel Tel. P: 061 693 19 06 Tel. G: 061 267 81 46 Email: stefan.bruderer@bs.ch |
Bericht
Das Begleitteam legt einmal jährlich gegenüber dem Fünfer-Ausschuss Rechenschaft ab. Der Hilfsfond wird vom Fünfer-Ausschuss verwaltet. Alle Beteiligten verpflichten sich zu absoluter Vertraulichkeit.
Das Begleitteam legt einmal jährlich gegenüber dem Fünfer-Ausschuss Rechenschaft ab. Der Hilfsfond wird vom Fünfer-Ausschuss verwaltet. Alle Beteiligten verpflichten sich zu absoluter Vertraulichkeit.