E. Vorstadtgesellschaft zu den Drei Eidgenossen
In der Steinenvorstadt wurde 1757 die Vorstadtgesellschaft zu den Drei Eidgenossen gegründet. Wie alle Vorstadtgesellschaften besteht sie aus dem 7-10 köpfigen Vorstand. Sie geniesst Gastrecht in der Vorgesetztenstube der E.E. Zunft zu Webern in der Steinenvorstadt 23. Wählbar in die Vorstadtgesellschaft ist, wer im betreffenden inneren oder äusseren Vorstadtbezirk seinen Wohnsitz hat. Grundbesitz im entsprechenden Vorstadtbezirk kann dem Wohnsitz gleichgesetzt werden, sofern der Grundeigentümer im Kanton Basel-Stadt wohnt, oder sein beruflicher Mittelpunkt im Vorstandbezirk liegt.
Die Amtsdauer eines Vorstandsmitgliedes beträgt sechs Jahre, allfällige Wahlvorschläge sind dem Bürgerrat als Aufsichtsbehörde einzureichen.
In der "Staine", in alter Zeit hauptsächlich von Webern, Bleichern, Färber bewohnt, erfüllte die Webernzunft Jahrhunderte lang zusätzlich auch die Aufgaben einer Vorstadtgesellschaft. 1584 erhielt diese Doppelstellung eine urkundliche Bestätigung. Die Erhaltung eines ehrbaren, friedsamen Lebens in ihren Bezirken, die besondere Aufmerksamkeit bei Hochwasser des Birsigs (Ueberschwemmungen anno 1529 und 1530), die Geltung der Strassen- und Brunnenordnung und die Weidganggeschäfte zwischen Birsig und St. Alban-Teich (gemeinsames Hirten mit der Aeschenvorstadt) waren die seinerzeitigen Aufgaben. Ferner die Hut- und Wacht in der Vorstadt, Feuerschau und die Friedensrichterstellung bei Schmäh- und Schlaghändel. Ebenfalls musste das Verbot des Fischens im Birsig überwacht werden.
Der Weidganggeschäfte überdrüssig, gelangte die Webernzunft anfangs 1757 mit der Bitte an den Rat, sie von den unzünftigen Pflichten einer Gesellschaft der Steinenbewohner durch die Gründung einer besonderen Vorstadtgesellschaft zu entbinden.
Die 1757 durch den Rat verfügte Selbständigkeit und die darauffolgende Namenswahl - Vorstadtgesellschaft zu den Drei Eidgenossen an den Steinen - entsprach absolut dem Patriotismus der Aufklärung des 18. Jahrhunderts. Im Sommer 1757 erfolgte erstmals die feierliche Einführung des Vorstadtmeisters.
In der "Staine", in alter Zeit hauptsächlich von Webern, Bleichern, Färber bewohnt, erfüllte die Webernzunft Jahrhunderte lang zusätzlich auch die Aufgaben einer Vorstadtgesellschaft. 1584 erhielt diese Doppelstellung eine urkundliche Bestätigung. Die Erhaltung eines ehrbaren, friedsamen Lebens in ihren Bezirken, die besondere Aufmerksamkeit bei Hochwasser des Birsigs (Ueberschwemmungen anno 1529 und 1530), die Geltung der Strassen- und Brunnenordnung und die Weidganggeschäfte zwischen Birsig und St. Alban-Teich (gemeinsames Hirten mit der Aeschenvorstadt) waren die seinerzeitigen Aufgaben. Ferner die Hut- und Wacht in der Vorstadt, Feuerschau und die Friedensrichterstellung bei Schmäh- und Schlaghändel. Ebenfalls musste das Verbot des Fischens im Birsig überwacht werden.
Der Weidganggeschäfte überdrüssig, gelangte die Webernzunft anfangs 1757 mit der Bitte an den Rat, sie von den unzünftigen Pflichten einer Gesellschaft der Steinenbewohner durch die Gründung einer besonderen Vorstadtgesellschaft zu entbinden.
Die 1757 durch den Rat verfügte Selbständigkeit und die darauffolgende Namenswahl - Vorstadtgesellschaft zu den Drei Eidgenossen an den Steinen - entsprach absolut dem Patriotismus der Aufklärung des 18. Jahrhunderts. Im Sommer 1757 erfolgte erstmals die feierliche Einführung des Vorstadtmeisters.
Kontaktadresse
Dr. med. Wolf P.H. Vorster
Meister E. Vorstadtgesellschaft zu den Drei Eidgenossen
Marschalkenstrasse 53
4054 Basel
Telefon P 061 271 99 71
Email: wolf.vorster@medbase.ch
Dr. med. Wolf P.H. Vorster
Meister E. Vorstadtgesellschaft zu den Drei Eidgenossen
Marschalkenstrasse 53
4054 Basel
Telefon P 061 271 99 71
Email: wolf.vorster@medbase.ch